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FAQ – Fragen und Antworten

Fragen und Antworten rund ums Thema Krankenversicherung plus Tipps und Tricks.

Bei unserer Grundversicherung handelt es sich um das Standardmodel mit freier Arztwahl. Dementsprechend können Sie direkt beim Spezialisten einen Termin vereinbaren.
Die Versicherten müssen sich an den Kosten der erbrachten Leistungen beteiligen. Diese Beteiligung besteht aus einem jährlichen fixen Betrag (Franchise) und 10% der diese Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt max. CHF 700.- für Erwachsene und max. CHF 350.- für Kinder).
Nein, die Einsiedler Krankenkassen verfügt über eigene Mitarbeiter vor Ort. Eine Zusammenarbeit mit externen Stellen besteht nicht und hat auch nie bestanden.
Die Unfalldeckung kann bei der Grundversicherung ausgeschlossen werden, sofern eine Unfalldeckung über den Arbeitgeber für Nichtbetriebsunfälle besteht (Anstellungsverhältnis von mehr als 8h / pro Woche beim gleichen Arbeitgeber).
Wichtig zu wissen ist, dass über die Grundversicherung die Kosten für einen Transport in ein Spital nur zu 50%, max. CHF 500.-, bzw. für eine Rettung nur 50%, max. CHF 5‘000.- gedeckt sind. Das heisst, dass die eine Hälfte dieser Kosten immer selbst getragen werden muss oder sinnvollerweise über eine geeignete Zusatzversicherung abgedeckt werden sollte.
Ja. Unser Tätigkeitsgebiet beschränkt sich auf den Kanton Schwyz und die ihm angrenzenden Kantone, wobei die Prämien in diesen Kantonen leider weniger attraktiv sind (nähere Informationen finden Sie unter PRÄMIENRECHER). Erfolgt der Wegzug aus unserem Tätigkeitsgebiet, so muss per Wegzugsdatum jeweils eine neue Krankenkasse gesucht werden.
Bei der Grundversicherung dürfen alle Krankenkassen nur Leistungen erbringen, die dem Krankenversicherungsgesetz entsprechen. Daher sind die Leistungen bei allen Versicherern gleich. Anders verhält es sich jedoch im Bereich der Zusatzversicherungen. Dort gibt es keine gesetzlichen Grundlagen und die Leistungen können sich stark voneinander unterscheiden.
Ob jemand eine Prämienverbilligung erhält, wird anhand der Steuerdaten der Vorjahre von den Kantonen berechnet. Falls Sie eine Prämienverbilligung erhalten, wird diese an uns vergütet und bei der Erstellung der Prämienrechnung direkt verrechnet, sofern der Ausgleichskasse / SVA die korrekte Krankenkasse bekannt ist. Bei weiteren Fragen zur Prämienverbilligung bitten wir Sie, sich mit der für Sie zuständigen Ausgleichskasse/SVA in Verbindung zu setzen.

Falls die Schweiz als Wohnsitzstaat verlassen wird, kann die Grundversicherung per Ausreisedatum annulliert werden. Hierfür bitten wir um Zustellung einer Abmeldebestätigung der Gemeinde.

Es gibt aber Ausnahmen, denn wer eine Schweizer Rente (AHV, IV, MV, UV, BVG – auch in Form eines Kapitalbezuges) bezieht und in die EU, nach Island, Norwegen oder ins UK zieht, ist in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. In bestimmten Fällen ist eine Wahl zwischen Wohnstaat und Schweiz möglich.

Weitere Informationen findest Du unter https://www.kvg.org/privatpersonen/

Falls Sie länger als 60 Tage am Stück Militärdienst leisten, können Sie die Grundversicherung für diese Zeit unterbrechen (sistieren). Während des Dienstes sind Sie direkt beim Militär versichert und müssen keine Prämien für die Grundversicherung bezahlen.

Achtung: Die Sistierung gilt nur für die Grundversicherung, nicht für die Zusatzversicherungen.

Stellen Sie uns bitte spätestens 8 Wochen vor Dienstantritt den Marschbefehl zu, damit wir die provisorische Sistierung vornehmen können. Nach dem Dienst senden Sie uns bitte als Bestätigung der geleisteten Diensttage einen Auszug aus Ihrem Dienstbüchlein zu, damit wir die Sistierung definitiv vornehmen können.

Kinder erhalten eine Ermässigung auf die Grundversicherungsprämie. Dieser Kinderrabatt erlischt am 1. Januar nach dem 18. Geburtstag. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und gilt bei allen Schweizer Krankenversicherern
Der Sinn einer vorgeburtlichen Anmeldung liegt darin, dass Ihr neugeborenes Kind von der ersten Sekunde an optimal versichert ist – unkompliziert und ohne Risikoprüfung (je nach vorgeburtlich beantragter Deckung).
Durch eine vorgeburtliche Anmeldung erhalten auch Kinder, die mit einem Leiden zur Welt kommen, einen umfassenden Versicherungsschutz.
Erfolgt die Anmeldung hingegen erst nach der Geburt, muss Ihr Kind für Zusatzversicherungen zunächst einer Risikoprüfung unterzogen werden. Bei einem bestehenden Leiden besteht das Risiko, dass Ihr Kind nicht in die Zusatzversicherung aufgenommen wird.
Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und schliessen Sie ausgewählte Versicherungen für Ihr künftiges Kind bereits vor der Geburt ab.