



FAQ – Fragen und Antworten
Fragen und Antworten rund ums Thema Krankenversicherung plus Tipps und Tricks.
Falls die Schweiz als Wohnsitzstaat verlassen wird, kann die Grundversicherung per Ausreisedatum annulliert werden. Hierfür bitten wir um Zustellung einer Abmeldebestätigung der Gemeinde.
Es gibt aber Ausnahmen, denn wer eine Schweizer Rente (AHV, IV, MV, UV, BVG – auch in Form eines Kapitalbezuges) bezieht und in die EU, nach Island, Norwegen oder ins UK zieht, ist in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. In bestimmten Fällen ist eine Wahl zwischen Wohnstaat und Schweiz möglich.
Weitere Informationen findest Du unter https://www.kvg.org/privatpersonen/
Falls Sie länger als 60 Tage am Stück Militärdienst leisten, können Sie die Grundversicherung für diese Zeit unterbrechen (sistieren). Während des Dienstes sind Sie direkt beim Militär versichert und müssen keine Prämien für die Grundversicherung bezahlen.
Achtung: Die Sistierung gilt nur für die Grundversicherung, nicht für die Zusatzversicherungen.
Stellen Sie uns bitte spätestens 8 Wochen vor Dienstantritt den Marschbefehl zu, damit wir die provisorische Sistierung vornehmen können. Nach dem Dienst senden Sie uns bitte als Bestätigung der geleisteten Diensttage einen Auszug aus Ihrem Dienstbüchlein zu, damit wir die Sistierung definitiv vornehmen können.
Durch eine vorgeburtliche Anmeldung erhalten auch Kinder, die mit einem Leiden zur Welt kommen, einen umfassenden Versicherungsschutz.
Erfolgt die Anmeldung hingegen erst nach der Geburt, muss Ihr Kind für Zusatzversicherungen zunächst einer Risikoprüfung unterzogen werden. Bei einem bestehenden Leiden besteht das Risiko, dass Ihr Kind nicht in die Zusatzversicherung aufgenommen wird.
Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und schliessen Sie ausgewählte Versicherungen für Ihr künftiges Kind bereits vor der Geburt ab.





